Previous Page  19 / 44 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 19 / 44 Next Page
Page Background

Mittelständler müssen

sich überlegen, wie sie die

Entwicklung mitgestalten

können.

Dr. Mauricio Matthesius,

Leiter Kompetenzzentrum Wirtschaft 4.0

Wirtschaft 4.0

19

Foto: IHK Erfurt

kann kostengünstiger sein als die

Verwaltung der Daten auf unterneh-

menseigenen Speichermedien. Bei der

Erstellung und Umsetzung von Sicher-

heitskonzepten ist darauf zu achten,

dass die Übertragung der Daten durch

Sicherheitsmaßnahmen, wie die elek-

tronische Verschlüsselung, geschützt ist.

Ein genauer Aufbewahrungsort von

Daten ist gesetzlich nicht vorgeschrie-

ben. Dieser muss lediglich im Gel-

tungsbereich der Abgabenordnung, im

Bereich der Bundesrepublik Deutsch-

land, liegen. Aufgrund der verteilten

Architektur von Cloud-Computing-

Plattformen sind diese meist über ver-

schiedene Rechenzentren und Server

verteilt. Es sollte mit dem Anbieter der

Cloud-Dienste vereinbart werden, in

welchem Land die Daten gespeichert

werden und welche Maßnahmen ergrif-

fen werden, um die Vertraulichkeit und

Integrität der Daten zu gewährleisten.

Die Sicherheitskonzepte von Nutzer und

Anbieter der Cloud-Dienste sollten auf-

einander abgestimmt sein.

Bereits jetzt arbeiten Partner aus In-

dustrie und Forschung an Sicherheits-

lösungen für vernetzte Produktionssys-

teme, um diese vor möglichen Beein-

trächtigungen zu schützen. Im Natio-

nalen Referenzprojekt „Iuno“ arbeiten

21 Partner aus Industrie und Forschung

bis 2018 an Lösungen und stellen sie

der mittelständischen produzierenden

Industrie zur Verfügung. Das Projekt

wird im Rahmen der High-Tech-Stra-

tegie unterstützt vom Bundesministe-

rium für Bildung und Forschung.

Quelle: Thüringer Kompetenzzentrum Wirtschaft 4.0

auf diese Entwicklung reagieren oder

sie sogar aktiv mitgestalten wollen.

Das Internet der Dinge birgt neben den

großen Chancen jedoch auch Risiken:

Cyberattacken, Hackerangriffe und

Abgreifen geschützter Daten sind an

der Tagesordnung und verursachen

enorme Schäden und Verluste. Ange-

sichts der Zunahme der Datenüber-

mittlung im „Internet der Dinge“ hat

leider auch die Cyber-Kriminalität exor-

bitant zugenommen. Die vermeintlichen

Schutzmechanismen, wie Firewalls und

Antivirenprogramme, sind heutzutage

kaum noch ausreichend. Der Aufbau ei-

nes Immunsystems zum Erkennen von

gezielten Angriffen, wie Erzwingung

und Befolgung großer Sicherheit sind

im Unternehmen unerlässlich.

Die bundesweite Online-Umfrage „Wirt-

schaft 4.0: Große Chancen, viel zu tun“

der IHK-Organisation aus dem Jahr

2014 hat unter anderem ergeben, dass

in den Unternehmen Unsicherheit be-

züglich des Schutzes ihrer geschäftskri-

tischen Daten herrscht. Einerseits ver-

spricht die Digitalisierung und

Vernetzung von Geschäfts- und Arbeits-

prozessen im Zuge von Wirtschaft 4.0

einen Anstieg von Produktivität und

Umsatz. Andererseits sind Unternehmen

im Hinblick auf Digitalisierung immer

mehr auf Datensicherheit und den

Schutz ihrer Daten vor unbefugtem

Zugriff angewiesen.

Sicherheit im Sinne der Informations-

verarbeitung ist ein Zustand, in dem alle

sicherungswürdigen Daten vor mögli-

chen Beeinträchtigungen bewahrt sind.

Solche Beeinträchtigungen sind bei-

spielsweise menschliches und techni-

sches Versagen, Fehler bei der Daten-

übertragung, Spionage oder höhere

Gewalt. Um die Daten vor derartigen

Beeinträchtigungen zu schützen, sollte

ein Sicherheitskonzept erstellt und um-

gesetzt werden. Wichtige Hilfestellun-

gen zur Erstellung eines IT-Sicherheits-

konzepts liefern die Standards BSI

100-1 bis 100-4 sowie die ISO-Stan-

dards 27000 bis 27005. Aus rechtlicher

Sicht sind die Zulässigkeit der verwen-

deten Speichermedien sowie die voll-

ständige und richtige Übertragung bzw.

der Transfer der Daten zu beachten. Der

Schutz vor unbefugtem Zugriff sowie

die geordnete Ablage müssen durch ei-

ne ordnungsgemäße Aufbewahrung der

Daten erfolgen. Relevante Rechtsvor-

schriften sind das Bundesdatenschutz-

gesetz, das Handelsgesetzbuch, die

Abgabenordnung sowie die aus diesen

Rechtsvorschriften abgeleiteten Vor-

schriften der Grundsätze ordnungsge-

mäßer DV-gestützter Buchführungs-

systeme und die Grundsätze zum

Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digita-

ler Unterlagen.

Mit Wirtschaft 4.0 erfolgen verstärkt der

Datenaustausch zwischen Produkten,

Maschinen und Geschäftsprozessen so-

wie die Verwaltung von Daten über

Unternehmensgrenzen hinaus. Zur fle-

xiblen und bedarfsgerechten Verwal-

tung von Daten kann das Cloud

Computing beitragen. Anbieter von

Cloud-Computing-Diensten stellen da-

bei die benötigte IT-Infrastruktur, wie

Hardware, Netzwerke und Speicherka-

pazität, als Dienst über das Internet zur

Verfügung. Die Verwaltung von Daten

mit Hilfe von Diensten über das Internet